Datenschutz

Informationspflicht des Datenschutzes

 

Bei der Anmeldung in einem Kindergarten, aber auch im Alltag einer solchen Einrichtung, fallen zwangsläufig personenbezogene Daten an. Diese erhobenen Informationen müssen gemäß Datenschutzgrundverordnung sorgfältig behandelt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, über den Datenschutz im Kindergarten Bescheid zu wissen.

Die angegebenen Daten bleiben nur so lange gespeichert, wie sie erforderlich sind. Anschließend werden sie gelöscht. Verantwortlich im Sinne des Datenschutzrechts ist die Gemeinde Lüdersfeld, vertreten durch den Bürgermeister.